Die besten Gründe für
das Zentrale Notrufsystem:
- Sie vermeiden Bußgeldforderungen der Aufsichtsämter wegen unterlassener Notdienst-Einsatzbereitschaft des Aufzugswärters.
- Sie vermeiden Schadenersatzforderungen eingeschlossener Personen.
- Sie vermeiden unnötige Kosten durch Beschädigung aufgrund unsachgemäßer Befreiungsversuche.
- 24-Std. besetzte Notrufzentrale (gesichert auch bei Netzausfall)
- Risikoverlagerung und Betreiberverantwortung auf uns
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Laut Gesetzgeber ist der Betreiber einer Aufzugsanlage verantwortlich für einen"schnell einsatzbereiten Notdienst", (siehe Aufzugsrichtlinie 95/16/EG vom 29.06.95).Nach den technischen Regeln für Aufzüge, EN 81-28
,,... ist hierzu eine Einrichtung erforderlich, mit einer Gegensprechanlage ausgerüstet, welche einen ständigen Kontakt mit einer hilfeleistenden Stelle gewährleistet. Nach Abgabe des Notrufes dürfen weitere Handlungen eingeschlossener Personen nicht mehr notwendig sein...."
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